Podologische Fußpflege / Therapie

Die Podologische Therapie als verordnungsfähiges Heilmittel umfasst folgende Maßnahmen:

 

Hornhautabtragung

 

Die Abtragung der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen durch spezifische Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der Keimschicht.

 

Nagelbearbeitung

 

Die Nagelbearbeitung dient der verletzungsfreien Beseitigung abnormer Nagelbildungen zur Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen.

 

Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung)

 

Die Podologische Komplexbehandlung dient der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, sofern diese medizinisch erforderlich sind.

(Quelle: http://www.heilmittelkatalog.de)